Zum Seminar »Antikapitalismusphantasien der Nazis«

Schnipsel aus: Deutsche Justiz / Rechtspflege und Rechtspolitik / Berlin 6.Februar 1942 [halbamtliches Organ, wie heute die »Neue Juristische Wochenschrift« njw]:

Der Reichsarbeitsminister

Nr. Va  5100/38  Berlin, den 15.Dezember 1941

Wie ich festgestellt habe, gebrauchen öffentliche Dienststellen bei Erörterung  von Angelegenheiten des Arbeitseinsatzes noch jetzt den Ausdruck »Arbeitsmarkt«
Selbst in Rechtsvorschriften wird dieses Wort noch verwandt.

Ich weise deshalb darauf hin, dass die Bezeichnung »Arbeitsmarkt« im nationalsozialistischen Staat durch den Begriff »Arbeitseinsatz« abgelöst worden ist. Die Bezeichnung »Arbeitsmarkt« beruht auf der liberalistischen Vorstellung, dass die Arbeitskraft der schaffenden Menschen eine Ware darstelle, deren Bezahlung sich wie auf einem Markte nach dem Gesetz von Angebot und Nachfrage richte. Der Begriff Arbeitseinsatz dagegen bringt den Gesichtspunkt der planvollen staatlichen Lenkung  der Arbeitskräfte nach übergeordneten staatspolitischen Notwendigkeiten zum Ausdruck, die Inhalt und Aufgabe der Arbeitseinsatzpolitik im nationalsozialistischen Staate ist.

Ich darf bitten, den Ausdruck »Arbeitsmarkt« in Zukunft zu vermeiden und Ihre nachgeordneten Dienststellen entsprechend zu unterrichten.


 

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